Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro und Elektronikgesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Aufforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die Wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1.Getennte Erfassung von Altgeräten

Elektro und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer von unsortierten Siedlungsabfall getrennter Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sonders in spezielle Sammel- und Rückgabebehälter.

2.Batterien und Akku

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesen zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei rechtlich-öffentlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3.Möglichkeiten der Rückgaben von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder bei den von Herstellern oder Vertreiber im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmesammelstelle abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden sie hier: Htps://www.ear-sysem.de/ear-verzeichnis/sammel-und rücknahmestellen.jsf

4. Datenschutz- Hinweis

Altgeräte enthält häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-und Telekommunikation wie Computer oder Smartphons. Bitte beachten Sie in Ihrem persönlichen  Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich it.

5. Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne”

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol  einer durchgestrichenen Mülltonne weist daraufhin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von unsortierten Siedlungsanfall zu erfassen ist.

6. Hersteller-und Lieferanten Registrierung

Unsere Lieferanten aus Herstellern und Großhändler gesamt genannt Lieferanten sind im Sinne der ElekroG bei den zuständigen Entsorgern registriert, bzw. gibt es für Lieferanten von Motoren eine zur Rücknahmevereinbarung.

Auf Anforderung stellen wir Ihnen eine Liste Adressenlist zur Verfügung.

Einzugliedern im Onlineshop als Letztes auf der Seite Impressum.

  

Menü schließen
X

jetzt anrufen

×
×

Warenkorb